
e-doc24

Privatpatienten
Online-Beratung für Privatpatienten und Selbstzahler
Über e-doc24 können Sie eine ärztliche Online-Beratung anfragen. Die behandelnde Praxis prüft Ihr Anliegen und entscheidet nach der erforderlichen Untersuchung, ob eine Krankschreibung, ein Rezept oder eine andere Behandlung medizinisch angezeigt ist. Informieren Sie sich vor der Buchung über Ablauf und Kosten des jeweiligen Angebots.
Online Krankschreibung und e-Rezepte für Privatpatienten
So läuft Ihre ärztliche Online-Anfrage ab
Wählen Sie das passende Angebot und prüfen Sie vor der Buchung den Ablauf und die Kosten. Schildern Sie Ihre Beschwerden über den vorgesehenen Buchungsweg. Die behandelnde Praxis entscheidet, welche Untersuchung erforderlich ist und ob eine Online-Behandlung medizinisch geeignet ist. Sie informiert Sie anschließend über die nächsten Schritte und gegebenenfalls ausgestellte Dokumente.
Krankschreibung, Rezept und ärztliche Entscheidung
Eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung wird nur bei ärztlich festgestellter Arbeitsunfähigkeit ausgestellt. Über ein Rezept oder eine Überweisung entscheidet ebenfalls die behandelnde Ärztin oder der behandelnde Arzt im Einzelfall. Die Buchung und das Ausfüllen eines Fragebogens garantieren kein bestimmtes Dokument. Eine persönliche Untersuchung vor Ort kann notwendig werden.
Abrechnung für Privatpatienten und Selbstzahler
Ärztliche Leistungen werden durch die behandelnde Praxis nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) abgerechnet. Die konkrete Rechnung richtet sich nach den erbrachten Leistungen. Prüfen Sie vor der Buchung die Kosten des gewählten Angebots sowie mögliche zusätzliche Entgelte. Bei Fragen zur Rechnung wenden Sie sich an die ausstellende Praxis.
Übernimmt meine Versicherung die Kosten?
Ob und in welcher Höhe Ihre private Krankenversicherung oder Beihilfe Kosten erstattet, hängt von Ihrem Vertrag und dem konkreten Leistungsfall ab. Eine Erstattung kann nicht pauschal zugesagt werden. Klären Sie Ihren Versicherungsschutz bei Bedarf vor der Buchung. Als Selbstzahler tragen Sie die vereinbarten Kosten selbst.
Welche Unterlagen erhalte ich?
Die behandelnde Praxis informiert Sie darüber, welche Bescheinigungen medizinisch ausgestellt werden können und wie Sie diese erhalten. Klären Sie Anforderungen und Übermittlungsweg bei Bedarf mit der Praxis und Ihrem Arbeitgeber. Eine allgemeine Anerkennungsgarantie für jeden Einzelfall besteht nicht.
Bei dringenden Beschwerden
Eine Online-Anfrage ersetzt keine Notfallversorgung. Bei lebensbedrohlichen Beschwerden wählen Sie in Deutschland 112. Für dringende, nicht lebensbedrohliche Beschwerden außerhalb regulärer Praxiszeiten steht der ärztliche Bereitschaftsdienst unter 116117 zur Verfügung.