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Ihre Fragen.
Klare Antworten.
Das Wichtigste zu unserer Privatpraxis, zur ärztlichen Prüfung und zu Fragen rund um eine Behandlung – verständlich zusammengefasst.
10 Antworten
Wie wird die Länderfreigabe geprüft?
Für jedes Zielland werden Leistungsangebot, Fernbehandlung, Rezeptanforderungen, Medikamentenabgabe und weitere nationale Besonderheiten vor einer Buchungsfreigabe geprüft.
Wie werden meine Daten geschützt?
Personenbezogene Daten werden nur für den angegebenen Zweck verarbeitet. Über das allgemeine Kontaktformular sollten keine unnötigen sensiblen Gesundheitsdaten übermittelt werden.
Werden Partymedikamente oder Dopingmittel verschrieben?
Nein. Nicht medizinisch indizierte Stimulanzien, Partymedikamente und Doping gehören nicht zum Leistungsangebot.
Ist e-doc24 für Notfälle geeignet?
Nein. Bei akuter Atemnot, starken Schmerzen, Bewusstseinsstörungen, Suizidgedanken oder anderen Notfällen wählen Sie den örtlichen Notruf.
Ist eine persönliche Untersuchung erforderlich?
Das hängt vom medizinischen Anliegen ab. Wenn eine sichere Fernbeurteilung nicht möglich ist, wird eine persönliche Untersuchung oder lokale Weiterbehandlung empfohlen.
Welche Angaben werden benötigt?
Üblicherweise werden Identität, Beschwerden, Vorerkrankungen, Medikamente, Allergien und gegebenenfalls Vorbefunde oder Laborwerte geprüft.
Kann ich das Rezept in jedem EU-Land einlösen?
Nicht automatisch. Anerkennung, Abgabe, Arzneimittelzulassung, Verfügbarkeit und besondere Rezeptregeln richten sich auch nach dem Land und der Apotheke.
Wie erhalte ich ein Rezept?
Wenn die ärztliche Prüfung eine Verordnung erlaubt, kann je nach Behandlung ein ausdruckbares Rezept oder ein anderer zulässiger Übermittlungsweg verwendet werden.
Bekomme ich automatisch ein Rezept?
Nein. Eine Verordnung erfolgt ausschließlich nach ärztlicher Anamnese, Prüfung von Nutzen, Risiken, Wechselwirkungen und Kontraindikationen.
Ist e-doc24 eine Privatpraxis?
Ja. Die Leistungen richten sich an Selbstzahler und privat Versicherte. Erstattungen hängen vom individuellen Tarif ab und werden nicht zugesagt.
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Wichtig bei einer Nutzung im Ausland
Die Regeln des Ziellandes müssen immer gesondert geprüft werden. Eine ärztliche Verordnung garantiert weder die Abgabe noch die Verfügbarkeit eines Arzneimittels. Auch bei privaten Leistungen gelten die lokalen Verordnungs-, Abgabe- und Arzneimittelvorschriften.